Training für Gruppen bis zu 30 Personen möglich
Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die ab morgen (10. Mai) gilt, ergeben sich für den Trainingsbetrieb einige Veränderungen.
Ab Montag (10. Mai 2021) gilt:
Allgemeines
Die nachfolgenden Regelungen gelten unabhängig des Inzidenzwertes zunächst bis 30. Mai 2021 (Gültigkeit der Verordnung).
Teilnahmeberechtigte:
Bis 18 Jahre:
Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren dürfen sich in Gruppen in nicht wechselnder Zusammensetzung von bis zu 30 Teilnehmenden zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen sportlich betätigen. Kontaktsport ist zulässig. In die Zahl der Teilnehmenden werden nicht eingerechnet: Geimpfte und Genesene.
Über 18 Jahre:
Gruppengröße: bis zu 30 Teilnehmern. In die Zahl der Teilnehmende werden nicht eingerechnet: Geimpfte und Genesene.
Einschränkung:
1. es darf ausschließlich kontaktfreier Sport betrieben werden und
2. es muss ein Abstand zwischen den teilnehmenden Personen von jeweils 2 Metern eingehalten werden oder je teilnehmender Person muss eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen.
Vorgeschriebene Testung
Achtung - Für alle volljährigen Teilnehmenden (Ü17) und die Betreuenden beim Jugendtraining (unabhängig vom Alter) gilt: Teilnahme nur mit negativem Test
Vor dem Training muss mit den aktuellen bekannten Testverfahren nachgewiesen werden, dass keine Infektion vorliegt. Der Test darf maximal 24 Std. alt sein. Für eine spätere Nachverfolgung wäre eine Aufbewahrung ratsam.
Selbsttest (für zu Hause) dürfen nur im 4-Augen-Prinzip mit dem Trainingsverantwortlichen durchgeführt werden und müssen schriftlich dokumentiert werden und aufbewahrt werden.
Hygieneregeln:
Duschen und Umkleidekabinen bleiben geschlossen.
Betreten und Verlassen der Anlage nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.
Dokumentation der Anwesenheit:
Per App:
Der TSV Bassen nutzt zur Erfassung der Anwesenden auf dem Trainingsgelände die Luca-App. Für den Check-Inn kann der QR-Code gescannt werden, der in verschiedenen Bereichen rund um das Vereinsheim angebracht ist. Dabei werden die Daten der Teilnehmenden anonym erfasst und für einen Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt 4 Wochen gespeichert.
Manuelle Erfassung:
Teilnehmende sind einer Liste zu erfassen, die folgende Daten enthält:
Familienname, Vorname, vollständige Adresse, telefonische Erreichbarkeit
Verantwortung:
Die Verantwortung für die Einhaltung der o.g. Regelungen trägt die Person, die das Training leitet. Sollten mehrere Personen sich die Leitung teilen, ist eine Person als Verantwortlicher festzulegen.
Anmerkung zum Hallensport:
Hallensport ist nach der ab morgen gültigen Verordnung nur im Rahmen der - auch im Privatem gültigen – Kontaktbeschränkungen (max. 2 Personen eines anderen Haushalts) möglich und macht daher keinen Sinn.
Eine Bitte von mir:
Ich wünsche uns allen, dass wir mit diesen Regelungen wieder etwas Leben auf den Sportplatz bringen. Das kann aber nur klappen, wenn sich alle an die Vorgaben halten. Lasst uns bitte alles dafür tun, dass der Verein als Vorbild erkannt wird.
Ich wünsche nun allen viel Spaß beim Sport.
Marcus Neumann
Vorsitzender TSV Gut Heil Bassen e.V.
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